AGB

I. Hotel Landhaus Alte Schmiede

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landhauses Alte Schmiede gelten für alle Verträge zwischen dem Hotel und seinen Gästen bzw. Kunden, insbesondere für Beherbergungsverträge. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer, die vom Gast bis 18 Uhr des Anreisetages nicht in Anspruch genommen worden sind, anderweitig zu vergeben, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor eine spätere Ankunftszeit mitgeteilt. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen.

  3. Das Hotel ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluß eine Anzahlung zu verlangen. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, kann das Hotel als Anzahlung 20 % des Entgelts der gebuchten Leistung verlangen. Bucht ein Gast ein Zimmer für mehr als 10 Tage, ist das Hotel berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der gebuchten Leistungen zu verlangen. Die Anzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig.

  4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, auch wenn in der Reservierung oder einer Reservierungsbestätigung ein bestimmtes Zimmer genannt werden sollte. Der Gast hat nur Anspruch auf ein Zimmer der von ihm gebuchten Kategorie.

  5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

  6. Das Hotel ist berechtigt, Preise für Leistungen, die mehr als 4 Monate im Voraus gebucht werden, an eine eventuell
    eintretende Erhöhung der Umsatzsteuer anzupassen.

  7. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Das Hotel ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Der Gast darf mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Befindet sich ein Gast gegenüber dem Hotel im Zahlungsverzug, so ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen für den Gast einzustellen sowie für die Erbringung weiterer bereits vereinbarter Leistungen eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

  8. Wird eine verbindlich bestellte Leistung durch den Gast storniert, bleibt er zur Zahlung der Leistung nach Maßgabe folgender Regelung verpflichtet:

    • Bei einer Stornierung mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum wird der Gast von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen frei.

    • Bei einer Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 14 bis 10 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum bleibt der Gast zur Zahlung von 10 % des für die bestellte Leistung vereinbarten Entgelts verpflichtet.

    • Bei einer Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 9 bis 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum bleibt der Gast zur Zahlung von 50 % des für die bestellte Leistung vereinbarten Entgelts verpflichtet.

    • Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum bleibt der Gast zur Zahlung von 80% des für die bestellte Leistung vereinbarten Entgelts verpflichtet.

    Vom Gast eventuell geleistete, durch die Stornokosten nicht verbrauchte Anzahlungen werden an ihn zurückerstattet.
    Dem Gast steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden als das von ihm verlangte Entgelt entstanden ist. Der Gast ist dann nur zur Zahlung des von ihm nachgewiesenen geringeren Schadensbetrages verpflichtet.

  9. Die Haftung des Hotels für das Abhandenkommen und die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen der Gäste ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt jedoch nicht, wenn zwischen Gast und Hotel ein gesonderter Verwahrungsvertrag für bestimmte Sachen geschlossen wird. Wenn einem Gast - kostenlos oder gegen ein besonderes Entgelt - ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch noch kein Verwahrungsvertrag zustande.

  10. Den Hotelgästen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels untersagt.

  11. Die Haftung des Hotels für Mängel an den Hotelräumlichkeiten, die bei Abschluss des Beherbergungsvertrages bereits vorhanden, aber dem Hotel noch nicht bekannt waren, ist ausgeschlossen, es sei denn, die fehlende Kenntnis vom Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

II. Zusätzliche Regelungen für Veranstaltungen

  1. Veranstaltungen im Sinne der nachstehenden Regelungen sind Seminare, Konferenzen, Bankette und Ähnliches, die ein Kunde im Hotel veranstaltet. Für die Buchung von Veranstaltungen geltend ergänzend die nachfolgenden Regelungen.

  2. Ein Vertrag über die Durchführung einer Veranstaltung kommt erst zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Buchung vorgenommen und diese vom Hotel schriftlich bestätigt worden ist.

  3. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart worden ist, ist das Hotel berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 30 % des für die gebuchte Leistung vereinbarten Entgelts zu verlangen.

  4. Wird eine verbindlich gebuchte Veranstaltung vom Kunden storniert, bleibt er zur Zahlung der Leistung
    nach Maßgabe folgender Regelung verpflichtet:

    • Bei einer Stornierung mehr als 5 Monaten vor der Veranstaltung wird der Kunde von sämtlichen Zahlungspflichten frei gestellt. Vom Kunden eventuell geleistete Anzahlungen werden an ihn zurückerstattet.

    • Bei einer Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 5 Monaten vor der Veranstaltung bis zu 2 Monaten vor der Veranstaltung bleibt der Kunde zur Zahlung von 50% des für die Veranstaltung vereinbarten Entgelts verpflichtet.

    • Bei einer Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 2 Monaten vor der Veranstaltung bleibt der Kunde zur Zahlung von 80% des für die Veranstaltung vereinbarten Entgelts verpflichtet.

    Vereinbartes Entgelt im Sinne dieser Regelung sind die kosten, die vom Hotel in der Buchungsbestätigung für die Veranstaltung insgesamt ausgewiesen worden sind. (Raummiete, Verzehr, Getränke, Service, ggf. Sonstiges)
    Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder nur ein geringer Schaden als das von ihm verlangte Entgelt entstanden ist. Der Kunde ist dann nur zur Zahlung des von ihm nachgewiesenen Schadensbetrages verpflichtet.

  5. Die Größe des vom Hotel zur Verfügung zu stellenden Veranstaltungsraumes richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Teilnehmeranzahl. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Veranstaltungsraum, es sei denn, bei der Buchung wurde ein bestimmter Raum verbindlich festgelegt.
    Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, an einer Veranstaltung mehr Personen teilnehmen zu lassen, als im Buchungsvertrag mit dem Hotel vereinbart.
    Nehmen an einer Veranstaltung mehr Personen teil als vertraglich vereinbart, erhöht sich das für die Veranstaltung vereinbarte, vom Kunden an das Hotel zu zahlende Entgelt in dem selben Verhältnis, in dem die Teilnehmerzahl gestiegen ist.

  6. Der Kunde darf eigene Speisen und Getränke zu einer Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies im Einzelfall zuvor vereinbart worden ist.

  7. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels untersagt. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verlust von Hoteleinrichtungen, die von ihm, seinen Mitarbeitern oder Veranstaltungsteilnehmern im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung verursacht werden.

  8. Wird im Rahmen einer Veranstaltung Musik abgespielt, die der Kunde beschafft hat, so hat der Kunde alle eventuell
    erforderlichen Anmeldungen und Abrechnungen gegenüber der GEMA oder sonstigen Dritten selbständig abzuwickeln. Sollte das Hotel wegen unerlaubter Abspielung von Musik bei der Veranstaltung in Anspruch genommen werden, hat der Kunde das Hotel von derartigen Ansprüchen freizustellen.

  9. Verschiebt sich die vertraglich vereinbarte Anfangs- oder Endzeit der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die daraus eventuell entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

  10. Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen unter keinen Umständen verstellt oder eingeengt werden.

  11. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen das Hotel sind der Höhe nach auf den Wert des Entgelts beschränkt, das für die Durchführung der Veranstaltung zwischen dem Kunden und dem Hotel vereinbart wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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